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Rauchmelder

Es besteht in Deutschland seit längerer Zeit eine Pflicht auch in Privaträumen Rauchmelder (richtig heiß es Rauchwarnmelder) zu installieren.

Rauchmelder Feuerwehr

Handelsüblicher 10-Jahres Rauchmelder

Fakten & Regeln
Zuständig für Installation und Wartung der Rauchmelder bzw. dessen Anschaffung ist der Eigentümer einer Wohnung/Haus. Wohnen sie zur Miete, dann ist ihr Vermieter für die Anschaffung, Installation und die jährliche Wartung zuständig.

Wer haftet eigentlich?
Ach wenn der Eigentümer einer Wohnung/Hauses die Wartung auf den Mieter delegiert, ist er nicht automatisch von der Haftung befreit. Wenn ein Rauchmelder nur unzureichend gewartet wurde haftet trotzdem der Eigentümer für den entstandenen Schaden, den Mieter trifft aber eine Mitschuld.

Sollte trotz der bestehenden Rauchmelderpflicht kein Rauchmelder installiert sein und kommt es zu einem Schadensfall, könnte die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Es gibt jedoch aktuell kein Gesetz, welches dahingehend als Grundlage dienen könnte, die Versicherungsleistungen könnten gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Gesetzeslage
In Hessen besteht Rauchmelderpflicht seit dem 24.06.2005. Eine Übergangsfrist für alle Wohnungen ging bis Ende 2014. Mindestens ein Rauchmelder muss in jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer und im Flur installiert sein.

Was muss ich tun damit der Rauchmelder richtig „gewartet“ wird?
Die jährliche Inspektion und Wartung ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Das Gerät ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen. Das kann man selbst machen, man muss keine Firma beauftragen!!!

  1. Man muss einen Taste/Knopf am Rauchmelder gedrückt halten bis er anfängt zu „piepen“.
  2. Dazu gehört mindestens eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Stäube),
  3. ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt
  4. und ob die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände) ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern.
  5. Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen.

Alles mit Datum auf einen Zettel schreiben, dokumentieren und abheften.
Das wars im Grunde.

Hier können sie ein Muster-Prüfprotokoll herunterladen: Pruefung_Rauchmelder.pdf

Welcher Rauchwarnmelder ist zweckmäßig?
Ein 10-Jahres Melder ist für den Privatgebrauch unserer Meinung am zweckmäßigsten. Der Preis liegt bei €20,- – €25,- Das heißt, die eingebaute Batterie hält 10 Jahre. Danach kauft man einen neuen.

Informationen:
http://www.brandschutz-rauchwarntechnik.de oder
https://www.rauchmeldershop-online.de